Teilnahme am Gemeinschaftsleben wird gefördert
Die Förderung des Landkreises Roth in Form eines Zuschusses unterstützt Vereine, Institutionen und Verbände in ihrem Anliegen, die soziale Seniorenarbeit im Landkreis Roth aufrechtzuerhalten und weiter auszubauen. Spezielle Angebote für ältere Menschen sollen die Interessen der Senioren berücksichtigen, ihnen das Pflegen von sozialen Kontakten erleichtern und ermöglichen und eine Plattform für den Austausch spezifischer Themen und Aktivitäten bieten. Der Gedanke der Selbsthilfe steht hier im Vordergrund.
Teilnahmemöglichkeit für alle Senioren ist Voraussetzung
Bezuschusst wird jeweils eine Veranstaltung im Kalenderjahr pro Verein mit einem festgesetzten Betrag je teilnehmenden Seniorin/Senior (derzeit € 1,20). Eine wichtige Fördervoraussetzung ist auch, dass die jeweilige Veranstaltung öffentlich ausgeschrieben wird, d.h. dass alle älteren Bürger des Landkreises Roth teilnehmen können und es sich nicht um eine interne Veranstaltung einer Gruppe oder eines Vereins handelt.
Ein entsprechender Nachweis, z.B. ein Plakat oder ein Veranstaltungshinweis in der Tagespresse, der den öffentlichen Charakter der Veranstaltung belegt, ist mit dem Antrag einzureichen. Antragsschluss ist der 31. Januar des nachfolgenden Kalenderjahres. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht, sie erfolgt bis die im Haushalt vorgesehenen Mittel ausgeschöpft sind.
Der Fachbereich Senioren und Soziales beim Landratsamt Roth gibt gerne weitere Auskünfte.
» Antrag auf Gewährung eines Landkreiszuschusses für eine Veranstaltung im Rahmen der Altenhilfe herunterladen
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