Landrat

Dem Landrat direkt unterstellt sind die Stabsstellen Büro des Landrats (LR 1), das Kreisrechnungsprüfungsamt (LR 2), die Kontaktstelle für Bürger-Engagement (LR 3) und die Gleichstellungsstelle (LR 4). Das Landratsamt als Doppelbehörde (Kreisverwaltungsbehörde als untere Staatsbehörde und Kommunalbehörde) wird durch den Landrat geleitet und von diesem nach außen hin vertreten.

Zuständige Mitarbeiter bzw. Amt

» Landratsamt Roth/Landratsamt Roth
Weinbergweg 1

91154 Roth


Telefon: 09171 81-0

Fax: 09171 81-328

E-Mail: info@landratsamt-roth.de


Öffnungszeiten:

Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Do: 13:00 - 18:00 Uhr

Verkehrsbehörde:
Mo und Di: 07:30 - 16:00 Uhr
Do: 07:30 - 18:00 Uhr
Mi und Fr: 07:30 - 13:00 Uhr
(Annahmeschluss: 12:45 Uhr)
Link zu contentXXL
©Landratsamt Roth 2012
generiert am 23.05.2012 19:56:53 ­