
Landkreis erweitert Service – Kostenlose Erfassung von Elektroaltgeräten bei der Sperrmüllabfuhr und an den Recyclinghöfen
Vom Kühlschrank bis zur elektrischen Zahnbürste - Elektro- und Elektronikgeräte sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. In immer kürzeren Abständen kommen immer neuere und leistungsfähigere Produkte auf den Markt. Die negativen Folgen hiervon sind leider stetig wachsende Abfallberge ausgedienter Altgeräte.
Problematisch ist vor allem, dass viele dieser Geräte eine Reihe von schädlichen Stoffen enthalten, die Mensch und Umwelt belasten können.
Derzeit werden bereits jährlich 300.000 bis 400.000 Tonnen dieser Altgeräte von den Kommunen in Deutschland gesammelt.
Gerätehersteller werden in die Pflicht genommen
Das Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz verpflichtet alle Hersteller von Elektrogeräten, die Verwertung von gesammelten Altgeräten zu übernehmen. Darüber hinaus schreibt das Gesetz auch vor, den Schadstoffgehalt der Geräte grundlegend zu reduzieren. Für die Erfassung der Elektroaltgeräte bleiben die entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften wie der Landkreis Roth zuständig.
Wie bisher können Altgeräte kostenlos an den drei Recyclinghöfen in Pyras, Georgensgmünd und Wendelstein abgegeben werden. Auch bei der Sperrmüllabfuhr werden die Geräte mitgenommen.
Welche Produkte fallen unter das Elektro-und Elektronikgerätegesetz?
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Produktart |
Entsorgungsmöglichkeit |
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Haushaltsgroßgerät wie Geschirrspüler, Waschmaschine,
Herd, Mikrowelle
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Mitnahme bei Sperrmüllabfuhr (nach Anmeldung)
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Abgabe an den Recyclinghöfen
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Haushaltskleingeräte wie Bügeleisen, Haartrockner, Kaffeemaschine, Rasierapparat, Staubsauger, Toaster, Wecker |
Mitnahme bei Sperrmüllabfuhr (nach Anmeldung)
oder
Abgabe an den Recyclinghöfen
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Kühlgeräte wie Kühlschränke, Gefriertruhen |
Mitnahme bei Sperrmüllabfuhr (nach Anmeldung)
oder
Abgabe an den Recyclinghöfen
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Informations- und Telekommunikationsgeräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik wie Computer, Drucker, Fernseher, Handy, Telefon, Radio, CD-Player, Videorecorder, DVD-Player/- recorder |
Mitnahme bei Sperrmüllabfuhr (nach Anmeldung)
oder
Abgabe an den Recyclinghöfen
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Neonröhren (Leuchtstoffröhren) und Energiesparlampen |
Abgabe am Umweltmobil
oder
Abgabe an den Recyclinghöfen.
Aufgrund ihrer Zerbrechlichkeit können diese nicht im Rahmen der Sperrmüllabfuhr gesammelt werden. |
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