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Bewässerung

Gerade bei Sonderkulturen wie dem Anbau von Tabak, Heilpflanzen oder auch Gemüse ist häufig eine Bewässerung erforderlich. Die Bewässerung kann durch Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern oder durch Entnahme von Grundwasser erfolgen.

Zuständige Mitarbeiter bzw. Amt

» Landratsamt Roth/Wasser-, Boden- und staatliches Abfallrecht
Weinbergweg 1

91154 Roth


Telefon: 09171 81-429

Fax: 09171 81-7429

E-Mail: Birgit.Zwintschert@Landratsamt-Roth.de
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generiert am 23.05.2012 19:37:16 ­