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Lärmschutz

Zum Lärmschutz gehören alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die der Begrenzung der Lärmbelastung dienen und insbesondere gesundheitsgefährdenden oder erheblich belästigenden Lärm in der Nachbarschaft von Industrie- und Gewerbebetrieben, Straßen, Bahnlinien, Sportanlagen, Gaststätten usw. verhindern.

Zuständige Mitarbeiter bzw. Amt

» Landratsamt Roth/Natur- und Immissionsschutz
Weinbergweg 1

91154 Roth


Telefon: 09171 81-434

Fax: 09171 81-7434

E-Mail: Roland.Strehl@Landratsamt-Roth.de
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generiert am 25.05.2013 20:27:34 ­