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Hallenbelegung

Der Landkreis Roth stellt seine schulischen und sportlichen Einrichtungen zur Benutzung durch seine Vereine/Organisationen zur Verfügung. Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig. Die Beantragung der Nutzung kann mittels pdf-Antragsformular an die Landkreisverwaltung gesendet werden. Die Landkreisverwaltung entscheidet abschließend über die Möglichkeit der Nutzung auf Basis der zur Zeit der Beantragung zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten.

Zuständige Mitarbeiter bzw. Amt

» Landratsamt Roth/Facilitymanagement / Gebäudeverwaltung
Weinbergweg 1

91154 Roth


Telefon: 09171 81-405

Fax: 09171 81-7405

E-Mail: Alexander.Wernard@Landratsamt-Roth.de

Formular(e)/Dokument(e) gefunden

Antrag auf Benutzung landkreiseigener schulischer und sportlicher Einrichtungen
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generiert am 09.02.2012 14:04:55 ­