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Baugenehmigung

Bis auf verschiedene Ausnahmen, die in der Bayer. Bauordnung genau festgelegt sind, muss vor der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen (auch selbständige Aufschüttungen, Lager-, Abstell- und Ausstellungsplätze, Camping- und Wochenendplätze, Stellplätze für Kraftfahrzeuge) eine Baugenehmigung erteilt werden.

Zuständige Mitarbeiter bzw. Amt

» Landratsamt Roth/Bauwesen
Weinbergweg 1

91154 Roth


Telefon: 09171 81-129

Fax: 09171 81-7129

E-Mail: Reinhold.Neubauer@Landratsamt-Roth.de

Formular(e)/Dokument(e) gefunden

Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
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Merkblatt "Wir bauen"
» download (0,22 MB)
Baufibel des Landkreises Roth
» download (20,31 MB)
Link zu contentXXL
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generiert am 19.06.2013 03:21:56 ­