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Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis)

Der Begriff des Aufenthaltstitels wird erstmals in dem ab 01.01.2005 in Kraft getretenen Aufenthaltsgesetz eingeführt. Er ist Oberbegriff für die 3 verschiedenen Formen der Aufenthaltsgenehmigungen: das Visum, die befristete Aufenthaltserlaubnis und die unbefristete Niederlassungserlaubnis.

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generiert am 03.09.2010 10:37:08 ­