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Asyl

Das Landratsamt Roth ist für die Betreuung der zugewiesenen Asylbewerber während des Asylverfahrens zuständig.

Für die Prüfung von Asylanträgen besteht eine alleinige Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Zuständige Mitarbeiter bzw. Amt

» Bundesamt für Migration und Flüchtlinge -
Frankenstraße 210

90461 Nürnberg


Telefon: 0911/943-0

Fax: 0911/943-1000

E-Mail: info@bamf.de

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©Landratsamt Roth 2013
generiert am 19.06.2013 19:30:34 ­