Etwa eines Von 1.000 Neugeborenen ist durch eine Stoffwechselerkrankung in seiner Gesundheit gefährdet.
Diese Erkrankungen können unbehandelt schon sehr früh zu geistigen oder körperlichen Behinderungen oder auch zum Tode führen. Den betroffenen Kindern sieht man sie zunächst nicht an - die Diagnose kann nur durch spezielle Blutuntersuchungen gestellt werden. Durch eine möglichst frühzeitige Behandlung können diese Erkrankungen verhindert oder zumindest in ihren Folgen deutlich gemindert werden. Um sicher zu stellen, dass alle Kinder, deren Eltern der Untersuchung zugestimmt haben, auch tatsächlich untersucht werden, gleicht das Gesundheitsamt die standesamtlichen Geburtenmeldungen mit der Liste der gescreenten Kinder ab, die keine Untersuchungsergebnisse enthält.
Bisher nicht untersuchte Kinder können so erfasst und die Eltern vom Gesundheitsamt rasch auf die Möglichkeit und Notwendigkeit des Stoffwechselscreenings hingewiesen und dieses nachgeholt werden. Die Durchführung dieser Vorsorgeuntersuchung ist für Sie kostenfrei; sie wird im gelben Kinderuntersuchungsheft durch einen entsprechenden Aufkleber dokumentiert.
Rechtzeitige Behandlung von Stoffwechselerkrankungen möglich
Bis Ende September 2001 wurden in Bayern 323.020 Neugeborene untersucht; darunter wurden 265 Kinder mit behandelbaren Stoffwechselerkrankungen oder Endokrinopathien entdeckt. Bei allen erkrankten Kindern konnte bislang rechtzeitig mit einer Behandlung begonnen werden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Sozialmedizinischen Assistentinnen des Gesundheitsamtes gleichen regelmäßig die Namenslisten vom Screening-Zentrum in München mit den Geburtsmitteilungen der Einwohnermeldeämter in ihrem Bereich ab. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Neugeborenen die Chance haben an dem erweiterten Screening teilzunehmen. Die Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es, die Eltern von Säuglingen ohne Untersuchungsmeldung zu kontaktieren, zu beraten und auf die Bedeutung dieser Früherkennungsmaßnahme hinzuweisen. Außerdem unterstützen wir im Bedarfsfall das Vorsorgezentrum in München bei der Abklärung wiederholungsbedürftiger Screening-Ergebnisse.
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