FÖRDERMAßNAHMEN & ZUSCHÜSSE
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Investitionszuschüsse zum Bau von Jugendeinrichtungen

Der Landkreis Roth gewährt Zuschüsse für den Neubau bzw. die Generalinstandsetzung von örtlichen und überörtlichen Jugendeinrichtungen.

Förderhöhe und die allgemeinen Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie für den Bau von Jugendeinrichtungen zu entnehmen. Der Zuschuss ist mittels Antrag- und Finanzierungsplan bei der Kreisfinanzverwaltung, Herr Stadler (Tel. 09171 81-339), zu beantragen. Der Fortschritt der Baumaßnahme ist durch den Teilkostennachweis nachzuweisen. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist der Verwendungsnachweis vorzulegen.

Die Richtlinie und notwendigen Formulare stehen auf der rechten Navigationsleiste als Download zur Verfügung.

Zuschüsse für Kleinrenovierungen und Freizeit- und Erholungsmaßnahmen sind direkt beim Kreisjungendring Roth zu beantragen.



Öffnungszeiten Landratsamt Roth:
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 - 18.00 Uhr

Vermittlung: 09171/81-0


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