FÖRDERMAßNAHMEN & ZUSCHÜSSE
Das Kreisjugendamt Roth fördert Freizeit- und Erholungsmaßnahmen sowie Kleinrenovierungen von Jugendräumen. Die Bearbeitung erfolgt durch den Kreisjugendring Roth. Antragsberechtigt sind KJR-Mitgliedsgruppierungen bzw. öffentlich anerkannte Jugendorganisationen bei Freizeiten und Kleinrenovierungen sowie Jugendwohlfahrtsverbände bei Erholungsmaßnahmen. » mehr |
Der Landkreis Roth gewährt Zuschüsse für den Neubau bzw. die Generalinstandsetzung von örtlichen und überörtlichen Jugendeinrichtungen. » mehr |