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Landkreis Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
Telefon: 09171 81-0
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http://www.landratsamt-roth.de

Auf der genannten URL wird das offizielle, deutschsprachige Internetportal des Landkreises Roth veröffentlicht.
Ebenso ist die Internetpräsenz des Landkreises Roth unter folgenden Domain-Namen erreichbar:

Domaininhaber ist jeweils der Landkreis Roth. Administrativer Ansprechpartner (admin-c) ist jeweils Herbert Hausmann, technischer Ansprechpartner (tech-c) jeweils das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung in München.

Vertretungsberechtigter

Der Landkreis Roth als Körperschaft des Öffentlichen Rechts wird vertreten durch Landrat Herbert Eckstein.

Presserechtliche Verantwortung;
Inhaltliche Verantwortung gemäß § 7 Absatz 1 TMG
Landratsamt Roth
Zentrale Angelegenheiten
Thomas Lehner

Telefon: +49 9171 81-352
Telfax: +49 9171 81-7352
Mail: Thomas.Lehner@Landratsamt-Roth.de

Kontakt in allen Fragen des Internet-Portals;
Konzeption, Redaktion, Vermarktung

Landratsamt Roth
Zentrale Angelegenheiten
Thomas Lehner
Internetbeauftragter des Landratsamtes Roth

Telefon +49 9171 81-352
Telefax +49 9171 81-7352
Mail webmaster@landratsamt-roth.de

Der Internetbeauftragte ist zuständig für die Konzeption, Redaktion und Vermarktung des Internetportals des Landkreises Roth und seiner Sub-Domains.

Auf den Landkreis-Portalseiten werden Werbeflächen ausgewiesen und mit dem Titel "Anzeige" gekennzeichnet. Die Werbeflächen werden gegen einen jährlichen Fixbetrag an interessierte Unternehmen vermietet. Die Verantwortung für die beworbenen Produkte liegt allein bei den Werbetreibenden. Die Vermietung der Werbefläche an die jeweilige Firma bedeutet nicht, dass das beworbene Produkt oder die werbende Firma gegenüber anderen Produkten oder Firmen hervorzuheben ist.

» Informationen zu den Werbeflächen

Technische Realisierung, Webdesign, Programmierung und Content Management System contentxxl

Xparo
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Inhalt des Online-Angebotes

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Verweise und Links

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Urheber- und Kennzeichenrecht

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Datenschutz

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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Roth nach Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG)

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an das Landratsamt Roth ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  1. Zugänge im Sinne einer Zugangseröffnung sind die im Behördenwegweiser publizierten E-Mail-Adressen.
  2. Das Landratsamt Roth nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen: Textdateien im Format ANSI (*.txt), Rich Text Format (*.rtf), Word für Windows Version 6 (*.doc), Word für Windows Version 97 (*.doc), Word für Windows Version 2000 (*.doc), Word für Windows Version XP (*.doc), Word für Windows Version 2003 (*.doc), Word für Windows Version 2007 (*.docx), Word für Windows Version 2010 (*.docx), Portable Data File (*.pdf), Joint Photographic Expert Group (*.jpg), Graphics Interchange Format (*.gif), Tag Image File Format (*.tif), Bitmap Pictures (*.bmp). Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros) verwendet werden.
  3. Dateien in den oben genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt das Landratsamt Roth nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
  4. Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von fünf Megabyte (MB) beschränkt.
  5. Das Landratsamt Roth bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Diese sind bevorzugt zu verwenden.
  6. Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht das Landratsamt Roth davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegen stehen.
  7. Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
  8. Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG.

Art. 3a BayVwVfG - Elektronische Kommunikation

(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
(2) 1 Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. 2 In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. 3 Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
(3) 1 Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. 2 Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.

Verschlüsselung von E-Mails an info@landratsamt-roth.de durch ein Zertifikat:
Eingaben sollten nach Möglichkeit schriftlich erfolgen.
Beachten Sie aber bitte, dass E-Mail grundsätzlich unsicher ist, wenn Sie nicht selbst geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Schutzwürdige Nachrichten sollten Sie daher entweder auf konventionellem Postwege oder als S-MIME-verschlüsselte E-Mail an uns richten. Für Antwortschreiben geben Sie bitte auch Ihre Postanschrift an.

Sollten Sie S-MIME-verschlüsselte Nachrichten an uns senden wollen, so benutzen Sie bitte unbedingt den nachfolgenden S-MIME-Kommunikationsschlüssel (Public Key) zur Verschlüsselung.

» S-MIME-Kommunikationsschlüssel zum Download
» Anleitung zur Verschlüsselung

Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung finden Sie » hier



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generiert am 23.05.2013 15:36:52 ­