DER KREISTAG

Der Kreistag ist das wichtigste Organ des Landkreises. Er ist die Vertretung der Kreisbürger und wird auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die aktuelle Wahlperiode beginnt am 1. Mai 2008 und endet am 30. April 2014.
Der Kreistag besteht aus dem Landrat und 60 Kreisräten. Er entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Landkreises im eigenen und übertragenen Wirkungskreis, soweit er nicht den Kreisausschuss oder andere beschließende Ausschüsse für zuständig erklärt hat oder der Landrat kraft Gesetzes in laufenden Angelegenheiten zuständig ist.
Die Kreisräte sind ehrenamtlich tätig. Sie sind den Belangen des gesamten Landkreises verpflichtet. Im Landkreis Roth sind jährlich rund 30 Sitzungen notwendig, um Entscheidungen gewissenhaft vorzubereiten und fundiert treffen zu können.
Aufgrund der Kreistagswahlen vom 02. März 2008 ergibt sich im Kreistag Roth für die Wahlperiode 2008 bis 2014 nebenstehende Sitzverteilung.
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