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Veröffentlicht am 01.09.2011

Seit 1. September gilt der elektronische Aufenthaltstitel


Der neue Aufenthaltstitel ist da: Seit 1. September gibt auch die Ausländerbehörde des Landkreises Roth nur noch den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) aus.

Wie sieht der neue eAT aus?
Das Dokument hat nun Kartenformat und enthält Zusatzinformationen für einen elektronischen Identitätsnachweis – entsprechend denen des neuen deutschen Personalausweises. Darüber hinaus sind auf dem Chip die persönlichen Daten, ein Lichtbild, zwei Fingerabdrücke und gegebenenfalls Auflagen gespeichert.

Wer ist von den Änderungen betroffen?
Ab sofort müssen alle Drittlandangehörige – EU-Bürger sind ausgenommen – neben ihrem Nationalpass auch die eAT-Karte mit sich führen. Dies gilt allerdings nur für diejenigen, deren bisherige Aufenthaltstitel abgelaufen sind oder die in ihrem Heimatland einen neuen Pass beantragt haben.

Was passiert mit den noch gültigen Aufenthaltstiteln?
Die derzeit noch gültigen Aufenthaltstitel behalten ihre im jeweiligen Nationalpass angegebene Gültigkeit – maximal aber bis zum 30. April 2021.

Was ändert sich bei der Beantragung?
Der neue eAT wird wesentlich teurer als bisher. Die genaue Gebührenstaffelung erfahren Sie bei den Mitarbeitern der Ausländerbehörde unter der Telefonnummer 09171 81-232. Von den Gebühren befreit sind lediglich ausländische Mitbürger, die Sozialhilfe beziehen.

Da die Karte bei der Bundesdruckerei angefordert werden muss, entstehen auch längere Wartezeiten von mindestens sechs Wochen.

Warum gibt es den neuen eAT?
Der eAT wurde EU-weit eingeführt, um die Aufenthaltstitel innerhalb der Staatengemeinschaft zu vereinheitlichen und zum Beispiel Fälschungen vorzubeugen.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde im Landkreis Roth geben gerne Auskunft: Landratsamt Roth, Weinbergweg 1, 91154 Roth, Telefon: 09171 81-232.



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