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Veröffentlicht am 06.07.2010

Auswirkungen des neuen Gesundheitsschutzgesetzes seit 01.08.2010


Nach dem Volksentscheid zum Nichtraucherschutz in Bayern gilt seit 01. August 2010 das neue Gesundheitsschutzgesetz. Anbei gibt das Ordnungsamt des Landkreises Roth einen kurzen Überblick über die Auswirkungen des neues Gesetzes:
1. Das Ordnungsamt ist für die Überwachung zuständig.
Die bisherige Vorgehensweise
a. Verfolgen von Anzeigen
b. Überprüfung von Schwerpunkten (häufig genannte Gaststätten)
c. unregelmäßige Kontrollen von Gaststätten im Rahmen von ohnehin notwendigen Außendiensten
wird beibehalten.


2. Eine groß angelegte Aktion zur Überprüfung von Gaststätten ist nicht vorgesehen.


3. Wesentliche Neuerungen gegenüber dem Gesetz vom 01.08.2009:
a. Rauchverbot auch in Einraumkneipen unter 75 m²
b. Rauchverbot auch in Bier-, Wein- und Festzelten
c. Keine Raucherräume in Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen mehr möglich

» Weitere Informationen aus der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung zum Volksentscheid

» Vollzugshinweise für das neue Gesundheitsschutzgesetz



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