1. Das Ordnungsamt ist für die Überwachung zuständig.
Die bisherige Vorgehensweise
a. Verfolgen von Anzeigen
b. Überprüfung von Schwerpunkten (häufig genannte Gaststätten)
c. unregelmäßige Kontrollen von Gaststätten im Rahmen von ohnehin notwendigen Außendiensten
wird beibehalten.
2. Eine groß angelegte Aktion zur Überprüfung von Gaststätten ist nicht vorgesehen.
3. Wesentliche Neuerungen gegenüber dem Gesetz vom 01.08.2009:
a. Rauchverbot auch in Einraumkneipen unter 75 m²
b. Rauchverbot auch in Bier-, Wein- und Festzelten
c. Keine Raucherräume in Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen mehr möglich
» Weitere Informationen aus der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung zum Volksentscheid
» Vollzugshinweise für das neue Gesundheitsschutzgesetz
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