Landrat Herbert Eckstein begrüßt deshalb den Meinungsumschwung bei Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, eine Grundgesetzänderung nun doch nicht strikt abzulehnen: „Im Sinne der Bürger ist uns die Hilfe aus einer Hand besonders wichtig.“ Alles andere würde zu einem Bürokratieaufbau statt -abbau führen.
Mit einer Grundgesetzänderung kann die bisherige Praxis einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) zwischen der Bundesagentur für Arbeit und des Landratsamts Roth auf juristisch einwandfreie Beine gestellt werden. Sollte dies nicht möglich sein, favorisiert Landrat Eckstein, dass sein Landkreis eine so genannte Optionskommune wird. Bundesweit würden 171 der rund 350 Kommunen mit Argen gerne optieren. Die Arge in Roth betreut rund 1500 Familien bzw. 2700 Landkreisbürger, darunter sind 1890 Erwerbsfähige.
Ursula von der Leyen hatte sich Anfang dieser Woche überraschend bewegt und gesagt: „Ich bin für eine Grundgesetzänderung offen.“ Zuvor hatte Hessens Ministerpräsident eine Zustimmung zu einer einfachen Gesetzesänderung im Bundesrat aus ähnlichen Gründen abgelehnt. Das bisherige Modell, das sich laut Eckstein bewährt hat, war vom Bundesverfassungsgericht wegen der „Mischverwaltung“ und der damit unklaren Zuständigkeiten kritisiert worden. Rechtsexperten befürchten jedoch, dass es auch bei von der Leyens ursprünglichen Plänen juristische Schwierigkeiten gegeben hätte, da der Landkreis nur ein „ausführendes Organ“ mehr gewesen wäre.
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