Sie sind hier:» Home» LANDRATSAMT ONLINE» Pressestelle
ARTIKEL VERSENDEN

Zuschüsse zur Jugendsportförderung, zum Bau von Jugendeinrichtungen und zur Förderung der Denkmalpflege

Der Landkreis Roth gewährt Zuschüsse für den Neubau bzw. die Generalinstandsetzung von Sport- und Übungsstätten, sowie örtlichen und überörtlichen Jugendeinrichtungen. Der Landkreis verfolgt mit der Förderung insbesondere die Unterstützung der allgemeinen gesellschaftlichen Bedeutung des Sports und der Jugendarbeit. Förderhöhe und die allgemeinen Fördervoraussetzungen sind den Richtlinien zu entnehmen.

Sende diesen Artikel an:

Geben Sie hier die Email-Adresse des Empfängers ein (z.B. Beispiel@provider.de)
Mehrere Empfänger bitte durch Komma trennen.

Ihre E-Mail-Adresse*:

Mitteilung an den Empfänger (kein Muss-Feld):


Link zu contentXXL
©Landratsamt Roth 2012
generiert am 23.05.2012 13:15:12 ­