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Investitionszuschüsse zur Förderung der Denkmalpflege

Der Landkreis Roth gewährt Zuschüsse für denkmalpflegerische Erhaltungsmaßnahmen in Höhe von 5 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes, wenn das Objekt in der Denkmalliste enthalten ist und für den Landkreis Roth überörtliche Bedeutung hat.

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generiert am 23.05.2012 13:12:23 ­