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Investitionszuschüsse zur Förderung der Denkmalpflege

Der Landkreis Roth gewährt Zuschüsse für denkmalpflegerische Erhaltungsmaßnahmen in Höhe von 5 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes, wenn das Objekt in der Denkmalliste enthalten ist und für den Landkreis Roth überörtliche Bedeutung hat.

Der Zuschuss ist mittels Antrag- und Finanzierungsplan bei der Kreisfinanzverwaltung, Herr Stadler (Tel. 09171/81-339), zu beantragen.

Der Fortschritt der Baumaßnahme ist durch den Auszahlungsantrag nachzuweisen. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist der Verwendungsnachweis vorzulegen.

Die notwendigen Formulare stehen auf der rechten Navigationsleiste als Download zur Verfügung.



©Landratsamt Roth 2012
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