Sie sind hier:» Home» LANDRATSAMT ONLINE» Pressestelle
Veröffentlicht am 01.02.2010

Investitionszuschüsse zur Förderung der Denkmalpflege


Der Landkreis Roth gewährt Zuschüsse für denkmalpflegerische Erhaltungsmaßnahmen in Höhe von 5 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes, wenn das Objekt in der Denkmalliste enthalten ist und für den Landkreis Roth überörtliche Bedeutung hat.

Der Zuschuss ist mittels Antrag- und Finanzierungsplan bei der Kreisfinanzverwaltung, Herr Stadler (Tel. 09171/81-339), zu beantragen.

Der Fortschritt der Baumaßnahme ist durch den Auszahlungsantrag nachzuweisen. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist der Verwendungsnachweis vorzulegen.

Die notwendigen Formulare stehen auf der rechten Navigationsleiste als Download zur Verfügung.



Weitere Informationen und Material zum Thema finden Sie auf der rechten Navigationsleiste.


« zurück
Link zu contentXXL
©Landratsamt Roth 2012
generiert am 09.02.2012 14:26:52 ­