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Für die soziale Wohnraumförderung stehen noch ausreichende Mittel bereit

Der Wunsch nach den „eigenen vier Wänden“ hat für viele Menschen einen besonderen Stellenwert. Allerdings ist der Bau oder Kauf eines Eigenheimes oft ein finanzieller Kraftakt, der viele Interessierte abhält, ein mögliches Projekt weiter zu verfolgen. Um den Wunsch nach dem eigenen Haus oder der selbst genutzten Eigentumswohnung realisieren zu können, leisten Bund und Land Hilfen durch die Bereitstellung von Fördermitteln.

Welch hohe Priorität die Bayerische Staatsregierung der sozialen Wohnraumförderung einräumt, wird insbesondere dadurch deutlich, dass das Land Bayern trotz der schwierigen Haushaltslage seine für die Wohnungsbauförderung bereitgestellten Mittel gegenüber den vergangenen Jahren angehoben hat. Gefördert werden kann in zwei Programmen.

Bayerisches Wohnungsbauprogramm

Der Bau oder Ersterwerb (unter bestimmten Voraussetzungen auch Zweiterwerb) von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen wird mit einem zinslosen Baudarlehen auf die Dauer von 15 Jahren gefördert (Tilgung 1%, jährliche Verwaltungs-kosten 0,5%). Für die Mittelbewilligung sind bestimmte Einkommensgrenzen einzuhalten. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der Größe der Wohnung, der Zuordnung der Gemeinde zu einer Gebietskategorie und die Belastung, die mit der Förderung verbunden ist. Auf die Gewährung der Fördermittel besteht auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch. Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge.

Zinsverbilligungsprogramm der Bayer. Landesbodenkreditanstalt

Neben dem zinslosen Baudarlehen kann zum Bau oder Kauf einer selbst genutzten Neu- oder Gebrauchtimmobilie ein verbilligtes Darlehen der Bayer. Landesbodenkreditanstalt beantragt werden. Der Zinssatz beträgt derzeit bei alleiniger Inanspruchnahme des Zins-verbilligungsprogramms 2,7% jährlich und ist auf die Dauer von 10 Jahren festgeschrie-ben. Die jährliche Tilgungsleistung beträgt 1%. Werden beide Darlehen beansprucht, liegt der Zinssatz momentan bei 3,2%. Auch hier sind bestimmte Einkommensgrenzen einzuhalten.

Wichtig: Nicht gefördert wird Wohnraum, wenn vor der Bewilligung des Darlehens mit seinem Bau begonnen oder für ihn ein Kaufvertrag oder ein Kaufanwartschaftsvertrag über den Erwerb als Kaufeigenheim, Kaufeigentumswohnung oder für ein Fertighaus geschlossen wurde.


Hinweis: Gefördert werden kann auch die Anpassung von eigenem Wohnraum für Schwerbehinderte und Schwerkranke. In Frage kommen alle Maßnahmen, die dem Behinderten die Lebens-führung erleichtern und den Funktionsablauf in der Wohnung verbessern (z.B. Treppenlift, Badumbau, Bau einer Rampe für Rollstuhlfahrer o.ä.).

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Bauwesen –Wohnungsbauförderung- und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.



©Landratsamt Roth 2012
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