ENERGIESPARBERATUNG VOR ORT

Mehr geförderte "Vor-Ort-Beratungen" in Wohngebäuden bis 2014


Das zunächst bis zum 31. Dezember 2006 befristete Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie "Energieeinsparberatung vor Ort" ist geändert und bis zum 31. Dezember 2014 verlängert worden. Mit dem Programm wird ein wichtiger Beitrag zur gezielten Verminderung des Energieverbrauchs und damit der CO2-Emissionen im Gebäudebestand geleistet. Die Programmänderung ermöglicht die Förderung einer erheblich größeren Zahl dieser interessenunabhängigen Beratungen.

Qualifizierte Gutachten

Eigentümer (und Mieter mit Zustimmung des Eigentümers) erhalten Gutachten mit detaillierten technischen Hinweisen beispielsweise darüber, ob Verbesserungen des Wärmeschutzes bauphysikalisch sinnvoll erscheinen, eine Umstellung oder Erneuerung der Heizungsanlage empfehlenswert ist und eine Nutzung erneuerbarer Energien in Betracht kommt. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition errechnet.

Die Gutachten werden von qualifizierten und anbieterunabhängigen Ingenieuren oder Gebäudeenergieberatern (HWK) erstellt. Bezuschusst werden Beratungen von Haus- und Wohnungseigentümern sowie kleinen und mittleren Unternehmen für Wohngebäude und Wohnungen, für die die Baugenehmigung vor 1984 (in den neuen Bundesländern: vor 1989) erteilt wurde.

Verfahren gestrafft

Die Zahl der Anträge auf Vor-Ort-Energieberatungen hat sich - nicht zuletzt durch die Ausweitung des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms - im 1. Halbjahr 2006 gegenüber dem Jahr 2004 nahezu verfünffacht. Mit den für 2006 und voraussichtlich 2007 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln konnte dies bei weitem nicht abgedeckt werden. Deshalb wird jetzt die Zuschusshöhe pro Beratung bei gleichzeitiger Erhöhung des Gesamtvolumens der Mittel verringert.

Wegen der gestiegenen Antragszahlen konnte die Durchführung des Programms vom BAFA darüber hinaus nicht mehr zeitnah geleistet werden, was zur Unzufriedenheit bei Beratern und Hauseigentümern führte und geplante energieeinsparende Investitionen verzögerte. Dem wird jetzt durch ein gestrafftes Antragsverfahren Rechnung getragen.

Unabhängig von den Gesamtkosten der Beratung wird jetzt für ein Ein-/Zweifamilienhaus ein Zuschuss von 175,- € und für Wohngebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten ein Zuschuss von 250,- €  als Festbetrag gezahlt (bislang Ein/Zweifamilienhaus 300,- € und Mehrfamilienhäuser  320,- € bis 400,- €). Die darüber hinausgehende Kosten und die Umsatzsteuer hat der Hauseigentümer zu tragen.

Am 21. September 2006 wurde die neue Förderrichtlinie im Bundesanzeiger Nr. 179 veröffentlicht. Das Verwaltungsverfahren wird wesentlich vereinfacht und die Zuschusshöhe an die verfügbaren Haushaltsmittel angepasst. Förderanträge werden von der antragsberechtigten ENA vor Beginn der Beratung mittels eines neu entwickelten elektronischen Antragsverfahren an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, eingereicht.



Weitere Informationen und Material zum Thema finden Sie auf der rechten Navigationsleiste.


« zurück
Link zu contentXXL
©Landratsamt Roth 2012
generiert am 09.02.2012 14:35:46 ­