Würden in Deutschland nur die geeigneten vorhandenen Dachflächen genutzt, könnte man mehr als zehn Prozent des gesamten benötigten Stroms aus Fotovoltaik-Anlagen gewinnen. Durch eine nach Süden ausgerichtete Dachfläche und einen Anstellwinkel von 30 bis 40 Grad lässt auch in Franken eine Stromausbeute von mehr als 900 kWh pro ein kWp und Jahr erwarten.
Ein solares Kraftwerk auf dem eigenen Dach besteht aus wenigen Grundelementen: Solarzellen, Wechselrichter, elektrische Verbindungsleitungen und ein zusätzlicher Zähler für die eingespeisten Kilowattstunden. Die Komponenten der Photovoltaik-Anlagen sind technisch ausgereift, zuverlässig und wartungsarm sowie ökologisch und sicherheitstechnisch unbedenklich. Die Montagearbeiten führen entsprechend qualifizierte Fachfirmen aus.
Sonnenkollektoren oder Photovoltaikanlagen sind auf geneigten Dächern nach Art. 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2c ohne Flächenbeschränkung genehmigungsfrei, wenn sie in der Dachfläche liegen. Das schließt nach Auffassung des Staatsministeriums des Innern auch solche Anlagen ein, die nicht in die Dachhaut integriert sind, sondern dachparallel oberhalb der Dachhaut so montiert werden, dass die Dachhaut, z.B. die Ziegeldeckung, die wasserführende Schicht bleibt. Dabei sollte die Anlage nur die konstruktiv erforderliche Mindesthöhe oberhalb der Dachhaut aufweisen (ca. 15 - 20 cm).
Eine Anmerkung ist wichtig, die in diesem Zusammenhang unbedingt dazu gehört. Diese Regelung wird sofort hinfällig, wenn das auserwählte Gebäude entweder denkmalsgeschützt ist oder in einen Bereich liegt, der dem Ensembleschutz unterliegt. Hier muss vor Auftragsvergabe unbedingt mit den zuständigen Ämtern gesprochen und eine schriftliche Freigabe eingeholt werden.
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