ERLEBENSWELT ROTH

Informationen zur Förderung von LEADER- Projekten


Wer kann eine LEADER Förderung für Projekte beantragen?

Antragsberechtigt sind im Projektgebiet ansässige

  • Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts 
  • Vereine, Verbände
  • Einzelpersonen (im Einzelfall und nur unter bestimmten Bedingungen)
  • Zusammenschlüsse der genannten Antragsberechtigten

Welche Projekte sind förderfähig?

Für die LEADER-Förderperiode 2007-2013 wurde ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) erstellt. Die Entwicklungsstrategie umfasst verschiedene Handlungsfelder innerhalb derer Projekte gefördert werden können. Die Handlungsfelder sind:

  • Tourismus und Freizeit
  • Kulturelle Vielfalt
  • Natur und Umwelt 
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gesellschaft und Demographie

Förderfähig nach LEADER sind Projekte innerhalb des LEADER-Fördergebiets im Landkreis Roth, die im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) des Vereins ErLebenswelt Roth enthalten sind oder daraus ableitbar sind und verschiedene LEADER-Kriterien erfüllen. Die Liste der Projektauswahlkriterien sowie das REK können unter Downloads heruntergeladen werden.

Welche Realisierungsschritte sind für die geplanten LEADER-Projekte nötig?

1. Schriftliche Projektvoranfrage zur Prüfung der grundsätzlichen LEADER-Förderfähigkeit

2. Meldung des Projektes für eine Vorstellung in der Vorstandssitzung des Vereins ErLebenswelt Roth e.V.

3. Beschlussfassung des Projektes in der Vorstandssitzung des Vereins ErLebenswelt Roth e.V.

4. Ausarbeitung der Antragsunterlagen für das beschlossene Projekt

5. Einreichung der Antragsunterlagen am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Uffenheim

6. Umsetzung des Projektes nach Eingang des Bewilligungsbescheides

Die Geschäftsstelle des Vereins ErLebenswelt Roth ist Ihnen bei der Umsetzung aller nötigen Schritte behilflich.

Gefördert werden sowohl Investitionen als auch nicht investive Maßnahmen. Dienen die Maßnahmen nicht der Gewinnerzielung werden die Projekte mit 50% der förderfähigen Gesamtkosten unterstützt.

Das REK kann als Kurz- und Langfassung unter Downloads heruntergeladen werden.  

 



Weitere Informationen und Material zum Thema finden Sie auf der rechten Navigationsleiste.


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generiert am 09.02.2012 06:33:52 ­