Um Fördergelder aus dem ELER-Fonds zu erhalten mussten sich Lokale Aktionsgruppen erneut bewerben und einem Auswahlgremium ein Regionales Entwicklungskonzept vorlegen. In der neuen Förderperiode gibt es in Bayern 58 Lokale Aktionsgruppen.
Der ELER-Fonds besitzt folgende Schwerpunktachsen
Achse 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
Achse 2: Umweltschutz und Landschaftspflege durch Landmanagement
Achse 3: Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und Lebensqualität im ländlichen Raum
Der LEADER- Ansatz ist querschnittsorientiert und ermöglicht die Kombination aller drei ELER-Ziele.
Die Umsetzung von Projekten in der neuen Förderperiode erfolgt zum einen über die sog. LEADER- Richtlinie. Über diese Richtlinie werden besondere innovative Projekte, Kooperationen (gebietsübergreifend, transnational) und das LAG-Management gefördert. Des weiteren müssen über LEADER auch Projekte aus anderen Mainstreamprogrammen abgewickelt werden. Dies betrifft Maßnahmen aus den Bereichen Dorferneuerung, Flurneuordnung, Diversifizierung und aus der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie.
Folgende Fördersätze werden in der neuen Förderperiode gewährt:
Produktive Investitionen 25%
Sonstige Investitionen 50%
Personalkosten (Geschäftsstelle) 50%
Zusammenarbeit interregional 60%
Zusammenarbeit transnational 70%
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