Ausbildungsverein Westliches Mittelfranken e. V.
Der Ausbildungsverein bietet eine Verbundausbildung oder eine Ausbildung über den betrieblichen Bedarf hinaus :
- Ausbilder ist der Ausbildungsverein
- Kooperationsvertrag zwischen Ausbildungsverein und Betrieb über die Vermittlung der praktischen Ausbildungsinhalte
Vorteile für den Betrieb:
- keine Tarifbindung (es sei denn der TV ist Allgemeinverbindlich)
- keine Übernahmeverpflichtung nach Ausbildungsende
- niedrige Ausbildungskosten
- Möglichkeit der 40 Std./ Woche
- gesetzlicher Urlaubsanspruch
- Abrechnung durch Ausbildungsverein
- kein Verwaltungsaufwand
Ansprechpartner: Unternehmerfabrik Landkreis Roth GmbH
Anmerkung: Bei dieser Initiative ist eine unbürokratische, einfache Handhabung möglich
Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQJ)
EQJ steht für Einstiegsqualifizierung für Jugendliche. Als betriebliches Langzeitpraktikum dient es jugendlichen Ausbildungssuchenden als Brücke in ihre Berufsausbildung. EQJ wird finanziell vom Bund gefördert. Förderberechtigt sind alle privaten Arbeitgeber.
Vorteile für den Betrieb:
- Sie können Ihre Nachwuchskräfte näher kennen lernen und sehen mehr von den praktischen Begabungen als Schulzeugnisse aussagen.
- Sie können die Jugendlichen an eine Ausbildung heranführen. Ein Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung ist dabei jederzeit möglich.
Zielgruppe der EQJ:
- Jugendliche unter 25 Jahren, die eine Ausbildung suchen und bis zum 30. September noch nicht in eine solche vermittelt sind.
- Jugendliche, die noch nicht in vollem Umfang ausbildungsreif sind.
Ansprechpartner: Agentur für Arbeit, Herr Leibig
Fehlende Ausbildungseignung - Zulassung
Die Unternehmerfabrik hilft hier gerne weiter und vermittelt zwischen HWK und IHK. Es gibt gute Möglichkeiten für Ausnahmeregelungen.
Ansprechpartner: Unternehmerfabrik Landkreis Roth GmbH, Herr Karl Scheuerlein
Anmerkung: Beratungen werden vor Ort in den Betrieben angeboten
Ausbildungsinitiative „Fit for Work“
Der Bayerische Ministerrat hat die Ausbildungsinitiative „Fit for Work – 2005“ beschlossen. Gefördert werden insbesondere Klein- und Mittelbetriebe der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe, wenn der zusätzliche Ausbildungsplatz mit einem sog. Altbewerber (Schulentlassung aus allgemeinbildender Schule 2003/04 oder früher) besetzt wird, oder Kleinbetriebe bis 20 Beschäftigten, die einen zusätzlichen Ausbildungsplatz anbieten. Der Ausbildungsvertrag muss nach dem 1. Juni 2005 abgeschlossen sein. Zudem werden auch Zuschüsse zu den Gebühren für den Erwerb der Ausbildereignung gezahlt. Für Jugendliche aus abgelegten Regionen können auch Mobilitätshilfen bei auswärtiger Unterbringung gezahlt werden.
Ansprechpartner: Bayerisches Landesamt für Versorgung und Familienförderung
Anmerkung: Ein gewisser Verwaltungsaufwand ist notwendig
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