EINZUGSERMÄCHTIGUNG ERTEILEN/WIDERRUFEN/ÄNDERN



Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das

Landratsamt Roth - Abfallwirtschaft
Telefon: 09171/81-206

Die mit * Sternchen markierten Felder müssen ausgefüllt werden.




Gefäßstandort:










Einzugsermächtigung:





Grundstückseigentümer und Kontoinhaber müssen identisch sein. Der Landkreis Roth kann die fälligen Gebühren nur vom Konto des Grundstückseigentümer abbuchen. Eine Abbuchung vom Konto des Mieters ist nicht möglich. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihren Vermieter.

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generiert am 07.02.2012 13:34:26 ­