Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das
Landratsamt Roth - Abfallwirtschaft
Telefon: 09171/81-321, -322, -323
Telefax: 09171/81-252
Die mit * Sternchen markierten Felder müssen ausgefüllt werden.
Gefäßstandort:
* Personen (Bitte Anzahl der dort gemeldeten Personen oder Beschäftigten eintragen)
Angaben zum neuen Grundstückseigentümer
Neuer Eigentümer: ( )
Bisheriger Eigentümer: (Neue Anschrift)
Die bisher verwendeten Restmüll- und Wertstofftonnen werden beim Eigentümerwechsel übernommen (Es soll keine Änderung erfolgen). Bitte den derzeitigen Gefäßbestand unten angeben!
Grund der Änderungsmitteilung
Beim Eigentümerwechsel sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:
Angaben zur Eigenkompostierung
Bestätigung der Angaben *
Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der gemachten Angaben. Ich versichere des weiteren, dass ich Grundstückseigentümer des o.g. Anwesens bin.
Nur der Grundstückseigentümer kann Änderungen am Gefäßbestand vornehmen.
Als Mieter wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter/Grundstückseigentümer.
Einzugsermächtigung:
Hiermit ermächtige ich das Landratsamt Roth widerruflich, die fälligen Gebühren für die Abfallentsorgung meines Anwesens abzubuchen.
Grundstückseigentümer und Kontoinhaber müssen identisch sein. Der Landkreis Roth kann die fälligen Gebühren nur vom Konto des Grundstückseigentümer abbuchen. Eine Abbuchung vom Konto des Mieter ist nicht möglich. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihren Vermieter.