EIGENTÜMERWECHSEL



Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das

Landratsamt Roth - Abfallwirtschaft
Telefon: 09171/81-321, -322, -323
Telefax: 09171/81-252

Die mit * Sternchen markierten Felder müssen ausgefüllt werden.




Gefäßstandort:











* Personen (Bitte Anzahl der dort gemeldeten Personen oder Beschäftigten eintragen)


Angaben zum neuen Grundstückseigentümer


Neuer Eigentümer: ( )











Bisheriger Eigentümer: (Neue Anschrift)










Die bisher verwendeten Restmüll- und Wertstofftonnen werden beim Eigentümerwechsel übernommen (Es soll keine Änderung erfolgen). Bitte den derzeitigen Gefäßbestand unten angeben!


Grund der Änderungsmitteilung

Beim Eigentümerwechsel sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:







Angaben zum Gefäßbestand


Die Gefäß-Nummer befindet sich auf einem Aufkleber, der seitlich am Gefäß angebracht ist.

Derzeitiger Gefäßbestand: (bitte alle Gefäße eintragen)

Restmüllgefäß (14-tägige Entleerung)
Gefäßtyp Anzahl Gefäß-Nr.:
40
60
80
120
240
1100
1100
wöchentl.
Entleerung


Papiertonne (monatliche Entleerung)
Gefäßtyp Anzahl
240
1100


Biotonne (14-tägige Entleerung)
Gefäßtyp Anzahl Gefäß-Nr.:
80



Gewünschter Gefäßbestand: (bitte alle Gefäße eintragen)
)

Restmüllgefäß (14-tägige Entleerung)

Gefäßtyp Anzahl
40
60
80
120
240
1100
1100
wöchentl.
Entleerung


Papiertonne (monatliche Entleerung)
Gefäßtyp Anzahl
240
1100


Biotonne (14-tägige Entleerung)
Gefäßtyp Anzahl
80


Angaben zur Eigenkompostierung






Bestätigung der Angaben *

Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der gemachten Angaben. Ich versichere des weiteren, dass ich Grundstückseigentümer des o.g. Anwesens bin.

Nur der Grundstückseigentümer kann Änderungen am Gefäßbestand vornehmen.
Als Mieter wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter/Grundstückseigentümer.


Einzugsermächtigung:

Hiermit ermächtige ich das Landratsamt Roth widerruflich, die fälligen Gebühren für die Abfallentsorgung meines Anwesens abzubuchen.

Grundstückseigentümer und Kontoinhaber müssen identisch sein. Der Landkreis Roth kann die fälligen Gebühren nur vom Konto des Grundstückseigentümer abbuchen. Eine Abbuchung vom Konto des Mieter ist nicht möglich. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihren Vermieter.



















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generiert am 07.02.2012 13:38:55 ­