ERSTBESTELLUNG VON GEFÄßEN



Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das

Landratsamt Roth - Abfallwirtschaft
Telefon: 09171/81-321, -322, -323
Telefax: 09171/81-252

Die mit * Sternchen markierten Felder müssen ausgefüllt werden.




Gefäßstandort:











* Personen (Bitte Anzahl der dort gemeldeten Personen oder Beschäftigten eintragen)


Angaben zum Grundstückseigentümer

Eigentümer: ( )












Gewünschter Gefäßbestand

)

Restmüllgefäß (14-tägige Entleerung)

Gefäßtyp Anzahl
40
60
80
120
240
1100
1100
wöchentl.
Entleerung


Papiertonne (monatliche Entleerung)
Gefäßtyp Anzahl
240
1100


Biotonne (14-tägige Entleerung)
Gefäßtyp Anzahl
80


Angaben zur Eigenkompostierung *






Bestätigung der Angaben *

Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der gemachten Angaben. Ich versichere des weiteren, dass ich Grundstückseigentümer des o.g. Anwesens bin.

Nur der Grundstückseigentümer kann Abfallgefäße anfordern.
Als Mieter wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter/Grundstückseigentümer.


Einzugsermächtigung:

Hiermit ermächtige ich das Landratsamt Roth widerruflich, die fälligen Gebühren für die Abfallentsorgung meines Anwesens abzubuchen.

Grundstückseigentümer und Kontoinhaber müssen identisch sein. Der Landkreis Roth kann die fälligen Gebühren nur vom Konto des Grundstückseigentümer abbuchen. Eine Abbuchung vom Konto des Mieter ist nicht möglich. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihren Vermieter.
















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generiert am 07.02.2012 13:34:04 ­