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Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2011)

Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Trinkwasser-Installationen mit Großanlagen zur Erwärmung in gewerblich genutzten Gebäuden, also entsprechend der neuen Trinkwasserverordnung auch in Mietshäusern, müssen deshalb ab November 2011 auf Legionellen untersucht werden.

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generiert am 23.05.2012 11:19:44 ­