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BGH-Entscheidung zum Unterhalt für Kinder in betreuten Einrichtungen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kindergartenbeiträge in den Unterhaltsbeträgen, die in den Unterhaltstabellen ausgewiesen sind, nicht enthalten sind. Dies bedeutet, dass beide Elternteile von Kindern im Kindergartenalter, auch der jeweils Barunterhaltspflichtige, sich anteilig nach Höhe des Einkommens an den Kosten der Betreuung beteiligen müssen.

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generiert am 23.05.2012 03:41:12 ­