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Beistandschaft

Unter Beistandschaft nach § 1712 des Bürgerlichen Gesetzbuches versteht man die Unterstützung derjenigen Eltern, in deren Obhut sich das Kind (oder die Kinder) befindet, in den Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche auftreten.

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generiert am 23.05.2012 03:26:24 ­