Unter Beistandschaft nach § 1712 des Bürgerlichen Gesetzbuches versteht man die Unterstützung derjenigen Eltern, in deren Obhut sich das Kind (oder die Kinder) befindet, in den Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche auftreten. » mehr |
Die Urkundspersonen beim Jugendamt haben die Befugnisse, Beurkundungen vorzunehmen wie z. B. die Vaterschaftsanerkennung oder die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge. » mehr |
Man versteht darunter die (teilweise oder vollständige)gesetzliche Vertretung des minderjährigen Kindes an Eltern statt.
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Grundsätzlich hat die Mutter, wenn sie nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, die alleinige elterliche Sorge (ausgenommen z. B. einer minderjährigen Mutter). (Bild: R. Krautheim/ Pixelio.de) » mehr |