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Informationen zum Kindesunterhalt

Die Lebensstellung und damit auch der Unterhalt von Kindern wird grundsätzlich von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Elternteils abgeleitet, der barunterhaltspflichtig ist. Barunterhalt muss ein Elternteil dann leisten, wenn er nicht zusammen mit seinem Kind oder seinen Kindern in einer Haushaltsgemeinschaft lebt. Der Elternteil, der das Kind in seiner Obhut hat, leistet den Betreuungsunterhalt. Ist das Kind volljährig, leisten beide Elternteile unabhängig vom Aufenthalt Barunterhalt.

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generiert am 23.05.2012 03:25:02 ­