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WEITERE HILFEN

Jugendhilfe im Strafverfahren


Sie begleitet junge Menschen, die zum Zeitpunkt der Tat mindestens 14 Jahre und noch nicht 21 Jahre alt sind (und falls gewünscht, deren Eltern) während des gesamten Verfahrens. Zum anderen unterstützt sie Jugendgerichte und Jugendstaatsanwaltschaften durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen.

Die Jugendgerichtshilfe ist weder Verteidiger noch vertritt sie die Interessen der Anklage. Ihre Aufgabe ist es vielmehr, soziale, pädagogische und persönliche Gesichtspunkte im Verfahren zur Geltung zu bringen, die für eine Beurteilung des Beschuldigten und der ihm zur Last gelegten Tat(en) wichtig sein können. Eltern von strafunmündigen Kindern werden Beratungsangebote gemacht.

Aufgabenübersicht:

  • Mitwirkung im Vorverfahren/Diversion
    - Haftentscheidungshilfe, U-haftvermeidung/Erziehungshilfe
  • Mitwirkung im Hauptverfahren
    - Teilnahme und Stellungnahme zu den sozialen, fürsorglichen und erzieherischen Gesichtspunkten und Fragestellungen
    - strafrechtliche Verantwortlichkeit und strafrechtliche Einordnung
    - Jugendstrafrecht bzw. allgemeines Strafrecht
  • Organisation, Durchführung und Überwachung erzieherischer Maßnahmen des Jugendgerichtes aus Urteilen, Weisungen und Auflagen
    - Vermittlung gemeinnütziger Arbeit
  • Zusammenarbeit der Bewährungshilfe und anderer auftragsrelevanter Institutionen (Suchtberatung, Schulen, ....)
  • Kontakt während des Jugendstrafvollzuges (Altersgrenze: bis 21 Jahre)
  • Maßnahmen zur Wiedereingliederung nach der Haftverbüßung

Ansprechpartner:

  • Frau Petra Zwingel, erreichbar: Di. und Do. ganztags - Fr. vormittags   
    für die Bereiche: Abenberg, Büchenbach, Georgensgmünd, Heideck, Kammerstein, Rednitzhembach, Röttenbach, Rohr, Schwanstetten, Spalt, Wendelstein
     
  • Frau Gabriele Engemann, erreichbar: Mo. und Di. ganztags - Mi. vormittags
    für die Bereiche: Allersberg, Greding, Hilpoltstein, Roth, Thalmässing


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generiert am 23.05.2012 03:23:24 ­