Der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung setzt voraus, dass ein erzieherischer Bedarf bei Ihrem Kind besteht, der durch das Jugendamt geprüft werden muss.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich mit dem für Ihren Wohnbezirk zuständigen Sozialpädagogen/in in Verbindung zu setzen, damit Sie sich über die Voraussetzungen für eine Hilfe zur Erziehung informieren können. Hier erhalten Sie auch Auskunft, welche Hilfen Ihnen das Jugendamt in Ihrer konkreten Erziehungssituation anbieten kann, wer die Hilfe beschließt und wie die Hilfe vom Jugendamt begleitet wird.
Zuständig für
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Abenberg, Büchenbach, Heideck, Kammerstein, Spalt: Frau Sandra Dillmann - Tel. 09171 81-240
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Georgensgmünd, Wendelstein: Frau Marion Beck - Tel. 09171 81-239
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Allersberg, Rednitzhembach, Röttenbach: Frau Christine Denck - Tel. 09171 81-239
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Hilpoltstein, Schwanstetten: Frau Beate Eckert - Tel. 09171 81-218
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Rohr, Roth Stadt: Frau Sabine Gruber - Tel. 09171 81-248
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Greding, Roth (Ortsteile)*, Thalmässing: Herr Jörg Rabenstein - Tel. 09171 81-247
* Roth-Ortsteile:
Barnsdorf, Bernlohe, Belmbrach, Birkach, Eckersmühlen, Eichelburg, Finstermühle, Haimpfarrich, Harrlach, Heubühl, Hofstetten, Kiliansdorf, Meckenlohe, Obersteinbach a.d.H., Pfaffenhofen, Pruppach, Rothaurach, Unterheckenhofen, Untersteinbach a.d.H., Wallersbach, Wallesau, Zwiefelhof
Hilfeleistungen des Jugendamtes Roth
ambulante Hilfen
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Erziehungsberatung
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Erziehungsbeistandschaft
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Sozialpädagogische Familienhilfe
teilstationäre Hilfen
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Erziehung in einer Tagesgruppe
Pflegekinderwesen
Heimerziehung
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
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