Das Kreisjugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann bei berufstätigen Familien, die für ihre Kinder eine Betreuung durch eine Tagespflegeperson aufgrund ihrer Berufstätigkeit benötigen, einen Zuschuss zu den Tagespflegekosten gewähren.
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ein niedriges Familieneinkommen, welches nach den Familienverhältnissen berechnet wird,
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eine benötigte Mindestbetreuungszeit von wöchentlich 15 Stunden (gelegentliche Beaufsichtigung durch Nachbarn oder Verwandte fallen nicht darunter).
Es besteht die Möglichkeit, von Frau Lauhoff (Tel. 09171 81-242) Tagespflegepersonen vermittelt zu bekommen, welche durch sie auf ihre Geeignetheit als Tagespflegeperson überprüft wurden.
Voraussetzungen für die Tagespflegeperson:
Für die Tagespflegepersonen sind seit 01.10.2005 wichtige gesetzliche Neuerungen in Kraft getreten. Danach ist für die Betreuung von Kindern in Tagespflege in den meisten Fällen eine Erlaubnis durch das Jugendamt erforderlich.
Bisher konnte eine Tagesmutter bis zu drei Kinder auch ohne Pflegeerlaubnis betreuen. Nun ist eine Pflegeerlaubnis bereits für das erste Kind nötig, wenn es mehr als 15 Stunden in der Woche und länger als drei Monate außerhalb seiner Wohnung betreut und dafür ein Entgelt bezahlt wird.
Die Erlaubnis für die Dauer von fünf Jahren und für die Betreuung von bis zu fünf Kindern wird erteilt, wenn die Betreuungsperson für die Kindertagespflege geeignet ist. Hier schreibt das Kinder- und Jugendhilfegesetz vor, dass sich Tagespflegepersonen auf Grund ihrer Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten auszeichnen und über kindgerechte Räume verfügen müssen. Außerdem werden vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderung der Kindertagespflege verlangt. Diese müssen die Pflegepersonen entweder durch Fortbildungen oder in anderer Weise nachweisen können.
Die Pflegeerlaubnis ist beim Jugendamt des Landkreises zu beantragen (Frau Lauhoff). Für bereits in der Tagespflege Tätige ist es wichtig, dass die Betreuung eines Kindes ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit darstellt und ein Bußgeld erhoben werden kann.
Hinweise zur Antragstellung auf Zuschuss zu den Tagespflegekosten:
Bei Benutzung des anliegenden, herunterladbaren Antrages gilt als Förderungsbeginn der Tag, an welchem der Antrag beim Kreisjugendamt eingeht.
Folgende Unterlagen sind dem ausgefüllten Antrag (herunterladbar) auf Tagespflegekostenübernahme beizufügen:
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alle aktuellen Einkommensunterlagen (z. B. die letzten 12 Lohnabrechnungen, ggf. ein aktueller Arbeitslosengeld- bzw. Sozialhilfebescheid, ggf. Wohngeldbescheid und ggf. sonstiges Einkommen)
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Ablichtung des Mietvertrages
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Kontoauszug über Kindergeldbezug
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Unterhaltsregelung und -bezug (Ehegatten- und Kindsunterhalt)
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Einkommenssteuerbescheid (soweit vorhanden; wenn nicht, bitte angeben, dass keiner vorliegt)
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eine Bestätigung der Tagespflegeperson (Vordruck herunterladbar) - ausgefüllt und unterschrieben -
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Bestätigung der Arbeitszeiten vom Arbeitgeber (oder ggf. Ausbildungsbetrieb) über die genauen Arbeitszeiten der/des Elternteile(s) (von wann bis wann)
Frau Gabriele Lauhoff ist immer Montag vormittags sowie Mittwoch und Donnerstag ganztags unter der Tel.Nr. 09171 81-242 erreichbar.
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