Unser Ziel ist es, auf Wunsch der Beteiligten, bei aufkommenden Unklarheiten (z.B. Rollenkonflikte) vermittelnd
einzuwirken, um eine Stabilität in der Tagespflege zu gewährleisten. Viele Frauen, die bereits Kinder haben und gerne mit Kindern umgehen, finden in der Tagespflege einen Weg zwischen reiner Familien- und voller Berufstätigkeit.
Trotz der schlechten Rahmenbedingungen (geringe Bezahlung, keine soziale Absicherung, zeitliche Abhängigkeit) ist die Entscheidung für Tagespflege oftmals eine persönliche Bereicherung. Es kann Freude bereiten, mit Kindern außerhalb der Familie zu leben und zu arbeiten.
Für die Tagespflegepersonen sind seit 2005 wichtige gesetzliche Neuerungen in Kraft getreten. Danach ist für die Betreuung von Kindern in Tagespflege in den meisten Fällen eine Erlaubnis durch das Jugendamt erforderlich.
Bisher konnte eine Tagesmutter bis zu drei Kinder auch ohne Pflegeerlaubnis betreuen. Nun ist eine Pflegeerlaubnis bereits für das erste Kind nötig, wenn es mehr als 15 Stunden in der Woche und länger als drei Monate außerhalb seiner Wohnung betreut und dafür ein Entgelt bezahlt wird.
Die Erlaubnis für die Dauer von zwei Jahren und für die Betreuung von bis zu fünf Kindern wird erteilt, wenn die Betreuungsperson für die Kindertagespflege geeignet ist. Hier schreibt das Kinder- und Jugendhilfegesetz vor, dass sich Tagespflegepersonen auf Grund ihrer Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten auszeichnen und über kindgerechte Räume verfügen müssen. Außerdem werden vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderung der Kindertagespflege verlangt. Diese müssen die Pflegepersonen entweder durch Fortbildungen oder in anderer Weise nachweisen können.
Die Pflegeerlaubnis ist beim Jugendamt des Landkreises zu beantragen. Für bereits in der Tagespflege Tätige ist es wichtig, dass die Betreuung eines Kindes ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit darstellt und ein Bußgeld erhoben werden kann.
Sollten Sie an einer Bewerbung zur Tagesmutter interessiert sein, können Sie sich an das Jugendamt, Frau Lauhoff, wenden.
Es wird dann ein ausführliches Informations- und Bewerbungsgespräch mit Ihnen zum Thema Tagespflege
geführt.
Wir nehmen Sie dann in unsere Tagespflegekartei auf und werden Ihre Bereitschaft zur Übernahme der Tagespflege
den suchenden Eltern mitteilen.
Frau Gabriele Lauhoff ist immer Montag vormittags sowie Mittwoch und Donnerstag ganztags unter der Tel.Nr. 09171 81-242 erreichbar.
Was sollten Tagesmütter klären, bevor sie ein Tagespflegeverhältnis eingehen?
Einiges an Ärger und Unzufriedenheit können vermieden werden, wenn Sie bereits vor Beginn der Tagespflege möglichst viele Einzelheiten mit den Eltern besprechen. Bedenken Sie immer, dass das, was Sie im Umgang mit den Kindern für selbstverständlich halten, von den Eltern völlig anders gesehen werden kann. Es ist wichtig, dass Sie offen und frühzeitig sagen, was Sie wollen und Probleme schnell ansprechen:
- Wenn die Eltern die Tagespflege bezahlen: Passen Ihre finanziellen Vorstellungen zusammen?
Besprechen Sie alle Einzelheiten der Bezahlung: Höhe, wann zahlbar, Umfang und Inhalt der Leistung,
Zuschläge, Kürzungen
- Entsprechen die von den Eltern gewünschten Hol- und Bringzeiten Ihrem Tagesablauf?
- Besprechen Sie Hol- und Bringzeiten! Frühzeitige Veränderungen und Ausnahmen besprechen.
- Lassen sich Urlaubspläne und Vertretungen regeln?
Wer kümmert sich um eine Vertretung, wenn z. B. Sie durch Krankheit ausfallen?
- Schließen Sie unbedingt einen schriftlichen Vertrag mit den Eltern, auch dann, wenn Sie diese gut kennen
und den Eindruck haben, das sei gar nicht nötig. Ein Vertrag dient einer klaren Regelung.
- Wenn Sie bereits Tageskinder betreuen: Beschreiben Sie den Eltern einen normalen Tagesablauf.
- Informieren Sie die Eltern darüber, wo die Kinder in Ihrer Wohnung spielen können und welche Außenspielfläche sie nutzen können/wollen.
- Das Tageskind sollte unbedingt auch eigenes Spielzeug (z. B. Kuscheltier) mitbringen dürfen.
- Müssen Sie besondere gesundheitliche Probleme (z. B. Allergien) des Kindes berücksichtigen?
- Legen die Eltern Wert auf bestimmte Essgewohnheiten (auch Süßigkeiten)?
Besprechen Sie mit den Eltern die Eßgewohnheiten des Kindes.
- Informieren Sie die Eltern bitte darüber, wenn in Ihrem Haushalt geraucht wird
- Sprechen Sie mit den Eltern über die Themen: Fernsehen, Video, Computerspiele
- Haben Sie Haustiere?
- Schlafen: Gibt es Schlafgewohnheiten (Kuscheltier, Schnuller)?
- Wäsche: Beim Wickelkind: welche Windeln, wie oft, Hautempfindlichkeit, Ersatzkleidung (wenn möglich)
bei Tagespflegestelle lassen.
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