Sie sind hier:» Home» LEBEN & ARBEITEN» Kinder & Jugend» Hilfen
KRISENHILFEN

Herausnahme


Neben der Inobhutnahme ist die Herausnahme eine vorläufige Maßnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Hält sich ein Kind oder ein Jugendlicher mit Zustimmung des Personensorgeberechtigten bei einer anderen Person oder in einer Einrichtung auf und werden Tatsachen bekannt, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist, so ist das Kreisjugendamt bei Gefahr in Verzug befugt, das Kind oder den Jugendlichen von dort zu entfernen. Die Personensorgeberechtigten werden von dieser Maßnahme unverzüglich unterrichtet.

Ansprechpartner (nach Gemeinden aufgeteilt):

Zuständig für

  • Abenberg, Büchenbach, Heideck, Kammerstein, Spalt: Frau Sandra Dillmann
  • Georgensgmünd, Röttenbach, Wendelstein: Frau Marion Beck
  • Allersberg, Rednitzhembach: Frau Christine Denck
  • Hilpoltstein, Schwanstetten, Stadt Roth (in Vertretung): Frau Beate Eckert
  • Greding, Roth (Ortsteile)*, Thalmässing: Herr Jörg Rabenstein
  • Rohr, Roth/Stadt: Frau Sabine Gruber


Weitere Informationen und Material zum Thema finden Sie auf der rechten Navigationsleiste.


« zurück
Link zu contentXXL
©Landratsamt Roth 2013
generiert am 19.06.2013 11:49:55 ­