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HILFE ZUR ERZIEHUNG

Antragstellung für Hilfe zur Erziehung

Familien und Alleinerziehende haben bei der Erziehung ihrer Kinder vielfältige Aufgaben zu bewältigen, die je nach Lebens- und Entwicklungsbedingungen in der Familie sowie nach Alter und Persönlichkeit ihrer Kinder zu besonderen Belastungen und massiven Problemen führen können.
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Förderung von Kindern in Tagesstätten

Das Kreisjugendamt Roth übernimmt oder bezuschusst die Beiträge zum Tagesstättenbesuch, wenn dies den Eltern der Kinder nicht möglich oder zumutbar ist.
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Beratung und Vermittlung für Tagespflege

Sowohl die Tagespflegeperson, als auch die Personensorgeberechtigten haben einen Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Tagespflege. Dies gilt auch bei Tagespflegeverhältnissen, die nicht über das Jugendamt vermittelt wurden oder bei denen keine Kostenbeteiligung des Jugendamtes stattfindet.
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Förderung von Kindern in Tagespflege

Das Kreisjugendamt Roth bezuschusst Kinder in Tagespflege, wenn die Eltern oder das Elternteil dazu nicht in der Lage ist.
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Pflegekinderwesen

Informationen rund um das Pflegekinderwesen, unter anderem wie man Pflegeeltern wird und welche Pflegearten es gibt.
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Heimunterbringung

Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung soll durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern.
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EINGLIEDERUNGSHILFE

Voraussetzungen für die Beantragung von Eingliederungshilfe

Das Jugendamt ist im Rahmen der Eingliederungshilfe zuständig für Schulkinder und Jugendliche, die gem. § 35 a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) von einer seelischen Behinderung bedroht oder seelisch behindert sind.
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Legasthenie - Dyskalkulie

Eine Förderung der Lese-/Rechtschreibstörung bzw. Rechenstörung ist über das Jugendamt möglich.
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KRISENHILFEN

Herausnahme

Die Herausnahme aus anderen Aufenthalten des Kindes mit Zustimmung des Personensorgeberechtigten kann durch das Kreisjugendamt bei Bekanntwerden negativer Gründe von Amts wegen eingeleitet werden.
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Inobhutnahme

Die Inobhutnahme eines Kindes/Jugendlichen durch das Kreisjugendamt geschieht auf Wunsch des Kindes/Jugendlichen zu dessen Schutz.
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WEITERE HILFEN

Jugendhilfe im Strafverfahren

Das Jugendamt ist durch Jugendhilfe im Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende mit wesentlichen Mitwirkungsrechten beteiligt.
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generiert am 21.05.2013 20:46:23 ­