WASSER-, BODEN-, STAAT. ABFALLRECHT
AKTUELL
Am 1. März 2010 sind das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und das neue Bayer. Wassergesetz (BayWG) in Kraft getreten.
Ziel der Neuregelung ist insbesondere durch eine stärkere Vereinheitlichung und bessere Systematik die Verständlichkeit und Praktikabilität des Wasserrechts zu verbessern. » mehr |
Kleinkläranlagen müssen dem heutigen Stand der Technik entsprechen. Um die wasserwirtschaftlichen Anforderungen bei Kleineinleitungen festzulegen, wurde die sog. "Liste der bezeichneten Gebiete" im Einvernehmen mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg erstellt. Diese Liste wurde nun in der überarbeiteten Form von den Kommunen im Landkreis Roth sowie im Amtsblatt des Landkreises Roth vom 08.05.2009 öffentlich bekannt gemacht. » mehr |
Aufgrund steigender Energiepreise gerät die Nutzung regenerativer Energiequellen immer mehr in den Blickpunkt. Die Nutzung der oberflächennahen Geothermie zur Raumbeheizung mittels erdgekoppelter Wärmepumpen ist bei ordnungsgemäßer Ausführung unter Beachtung wasserrechtlicher und geologischer Voraussetzungen eine technisch bewehrte, zuverlässige und wirtschaftlich interessante Möglichkeit regenerative Energien zu nutzen. » mehr |
Seit April 2005 übernehmen Bootseigner für die Sicherheit und Umweltverträglichkeit ihrer Sportboote auf den Bayerischen Gewässern (ohne Bundeswasserstraßen) eine höhere Verantwortung. Das Bayerische Wirtschafts- und Verkehrsministerium hat gemeinsam mit dem Umweltministerium eine Änderung der Bayerischen Schifffahrtsordnung beschlossen, durch die die TÜV-Untersuchungspflicht für Sportboote eingeschränkt wird. » mehr |
DOWNLOADS
Der Planfeststellungbeschluss für die wesentliche Änderung und die Weiterführung bestehenden Erd- und Bauschuttdeponie Schwarzenbruck als PDF zum Download.
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Die Zusammenfassung des Planfeststellungsbeschlusses.
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Zeigen Sie mit diesem Vordruck Ihre Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen gemäß Art. 37 des Bayerischen Wassergesetzes an.
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Bestimmte Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dürfen nur durch zugelassene Fachbetriebe nach § 19 l WHG durchgeführt werden.
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Zeigen Sie mit diesem Formular Ihren Heizöltank gemäß Art. 37 des Bayer. Wassergesetzes an
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Folgende Planunterlagen müssen für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens vorgelegt werden
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Zum Befahren bayerischer Gewässer (z.B. Rothsee-Hauptsperre) mit Elektromotorbooten benötigen Sie eine Genehmigung sowie eine Zulassung.
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Zum Befahren bayerischer Gewässer (z.B. Rothsee-Hauptsperre) mit Segelbooten benötigen Sie in bestimmten Fällen eine Genehmigung und/oder eine Zulassung.
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Ratgeber für die Verwendung von Bauschutt für die Befestigung und Ausbesserung von Feld- und Waldwegen
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Verwenden Sie als Urlauber diesen Vordruck für das kurzfristige Befahren der Rothsee-Hauptsperre (max. 4 Wochen) mit genehmigungspflichtigen Booten.
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Zeigen Sie Ihren geplanten Brunnen zur Gartenbewässerung mit diesem Vordruck beim Landratsamt Roth an.
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Zeigen Sie Ihre geplante Wärmepumpe mit diesem Vordruck beim Landratsamt Roth an.
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In diesem Merkblatt werden die gesetzlichen Anforderungen an Eigenverbrauchstankstellen für Dieselkraftstoffe zusammengefasst, die vor allem in der Landwirtschaft weit verbreitet sind.
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Zeigen Sie die Durchführung eines Pumpversuchs zur Erlangung von geohydraulischen und betriebstechnischen Informationen mit diesem Formular an.
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