WASSER-, BODEN-, STAAT. ABFALLRECHT
AKTUELL
Dieses Merkblatt richtet sich an den privaten Grundstückseigentümer, der Wege auf seinen Privatflächen anlegen, instand setzen oder befestigen will. » mehr |
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 14/2016 vom 14.10.2016 wurde das vom Wasserwirtschaftsamt neuüberrechnete Überschwemmungsgebiet am Hembach zwischen der Gemeinde Rednitzhembach und dem Markt Schwanstetten vorläufig gesichert. Weitere Informationen finden Sie hier.
» mehr |
Aufgrund steigender Energiepreise gerät die Nutzung regenerativer Energiequellen immer mehr in den Blickpunkt. Die Nutzung der oberflächennahen Geothermie zur Raumbeheizung mittels erdgekoppelter Wärmepumpen ist bei ordnungsgemäßer Ausführung unter Beachtung wasserrechtlicher und geologischer Voraussetzungen eine technisch bewehrte, zuverlässige und wirtschaftlich interessante Möglichkeit regenerative Energien zu nutzen. » mehr |
Seit April 2005 übernehmen Bootseigner für die Sicherheit und Umweltverträglichkeit ihrer Sportboote auf den Bayerischen Gewässern (ohne Bundeswasserstraßen) eine höhere Verantwortung. Das Bayerische Wirtschafts- und Verkehrsministerium hat gemeinsam mit dem Umweltministerium eine Änderung der Bayerischen Schifffahrtsordnung beschlossen, durch die die TÜV-Untersuchungspflicht für Sportboote eingeschränkt wird. » mehr |
DOWNLOADS
Betreiberangaben bei der Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
|
|
Anzeige nach § 40 AwSV und § 78c WHG für eine Anlage zur Lagerung von Heizöl
|
|
Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 40 AwSV
|
Anzeige für JGS-Anlagen nach Anlage 7 Nr. 6.1 der AwSV
|
Zeigen Sie Ihren geplanten Brunnen zur Gartenbewässerung mit diesem Vordruck beim Landratsamt Roth an.
|
|
für den umweltgerechten Einsatz von Bauschutt, Straßenaufbruch und Recycling-Baustoffen im nicht-öffentlichen Feld- und Waldwegebau zur Wegeinstandsetzung und zur Wegebefestigung
|
Folgende Planunterlagen müssen für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens vorgelegt werden
|
Zum Befahren bayerischer Gewässer (z.B. Rothsee-Hauptsperre) mit Elektromotorbooten benötigen Sie eine Genehmigung sowie eine Zulassung.
|
Zum Befahren bayerischer Gewässer (z.B. Rothsee-Hauptsperre) mit Segelbooten benötigen Sie in bestimmten Fällen eine Genehmigung und/oder eine Zulassung.
|
Verwenden Sie als Urlauber diesen Vordruck für das kurzfristige Befahren der Rothsee-Hauptsperre (max. 4 Wochen) mit genehmigungspflichtigen Booten.
|
Zeigen Sie Ihre geplante Wärmepumpe mit diesem Vordruck beim Landratsamt Roth an.
|
Zeigen Sie die Durchführung eines Pumpversuchs zur Erlangung von geohydraulischen und betriebstechnischen Informationen mit diesem Formular an.
|