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INFORMATIONEN & AKTUELLES
Veröffentlicht am 30.11.2004

Antragstellung für Hilfe zur Erziehung


Familien und Alleinerziehende haben bei der Erziehung ihrer Kinder vielfältige Aufgaben zu bewältigen, die je nach Lebens- und Entwicklungsbedingungen in der Familie sowie nach Alter und Persönlichkeit ihrer Kinder zu besonderen Belastungen und massiven Problemen führen können. Wenn Schwierigkeiten über eine längere Zeit hinweg andauern und sie als Eltern keine Verbesserung absehen, sondern weitere Verschlechterung befürchten, können erzieherische Hilfen des Jugendamtes zur Unterstützung ihrer Erziehungssituation beitragen.


Der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung setzt voraus, dass ein erzieherischer Bedarf bei Ihrem Kind besteht, der durch das Jugendamt geprüft werden muss.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich mit dem für Ihren Wohnbezirk zuständigen Sozialpädagogen/in in Verbindung zu setzen, damit Sie sich über die Voraussetzungen für eine Hilfe zur Erziehung informieren können. Hier erhalten Sie auch Auskunft, welche Hilfen Ihnen das Jugendamt in Ihrer konkreten Erziehungssituation anbieten kann, wer die Hilfe beschließt und wie die Hilfe vom Jugendamt begleitet wird.

Zuständig für

* Roth-Ortsteile:
Barnsdorf, Bernlohe, Belmbrach, Birkach, Eckersmühlen, Eichelburg, Finstermühle, Haimpfarrich, Harrlach, Heubühl, Hofstetten, Kiliansdorf, Meckenlohe, Obersteinbach a.d.H., Pfaffenhofen, Pruppach, Rothaurach, Unterheckenhofen, Untersteinbach a.d.H., Wallersbach, Wallesau, Zwiefelhof

 

Hilfeleistungen des Jugendamtes Roth

ambulante Hilfen

  • Erziehungsberatung
  • Erziehungsbeistandschaft
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
     

teilstationäre Hilfen

  • Erziehung in einer Tagesgruppe

Pflegekinderwesen

Heimerziehung

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung



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