Es wird also weniger behütet und beschützt, sondern es wird von den Rechten (siehe auch UN-Kinderrechtskonvention) der Kinder und Jugendlichen ausgegangen und dafür gesorgt, dass diesen Rechten Rechnung getragen wird.
Rechtliche Grundlage für die Arbeit sind neben der UN-Kinderrechtskonvention und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) folgende Gesetze:
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Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JuSchG)
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Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS)
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Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (JArbSchG)
Aufgabengebiete im Bereich des Jugendschutzes:
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Gesetzlicher Jugendschutz
Hierzu gehören Indizierungsanträge an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, gegebenenfalls Anzeigen gegen Gewerbetreibende oder Veranstalter, Zusammenarbeit mit den Jugendschutzsachbearbeitern der Polizeireviere.
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Erzieherischer Jugendschutz nach § 14 Abs. 2 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Dieser Bereich umfasst zum Beispiel die Durchführung von Elternabenden in Kindergärten oder Schulen, Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit zu den Gefährdungsbereichen, Informationen und Hilfestellungen für Kinder und Jugendliche, Multiplikatorenbildung
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Struktureller Jugendschutz
(hierzu siehe auch Kinderinteressenvertretung)
Aktuelle Themenschwerpunkte sind derzeit:
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Kinder als Opfer von Partnergewalt
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Jugendmedienschutz (Printmedien, audio-visuelle Medien, TV, Video, Computer, Internet)
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Gewalt und Aggression
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Sexueller Missbrauch von Kindern
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Sexualerziehung
Weitere Informationen und Material zum Thema finden Sie auf der rechten Navigationsleiste.