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KREISJUGENDAMT ROTH
INFORMATIONEN & AKTUELLES

Kreisjugendamt fördert Kinderbetreuung

Neben den ABC-Schützen sind im September auch viele Kleinkinder in einen neuen Lebensabschnitt gestartet – sie besuchen zum ersten Mal einen Kindergarten oder eine Kinderkrippe. In den Tageseinrichtungen, zu denen auch die Horte gezählt werden, soll ihre Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Doch das kostet Geld. Für Familien, die dieses Geld nicht aufbringen können, kann das Kreisjugendamt Roth die Beiträge teilweise oder ganz übernehmen.
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Bildungspaket

Das Bildungspaket der Bundesregierung gibt 2,5 Millionen bedürftigen Kindern aus Geringverdienerfamilien mehr Zukunftschancen.
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Auf dem Spielplatz Vorsicht walten lassen

Anbei eine Pressemitteilung des Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverbands (Bayer. GUVV) und der Bayerischen Landesunfallkasse (Bayer. LUK) über die Gefahren auf Spielplätzen:
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Antragstellung für Hilfe zur Erziehung

Familien und Alleinerziehende haben bei der Erziehung ihrer Kinder vielfältige Aufgaben zu bewältigen, die je nach Lebens- und Entwicklungsbedingungen in der Familie sowie nach Alter und Persönlichkeit ihrer Kinder zu besonderen Belastungen und massiven Problemen führen können.
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Allgemeine Informationen zum Jugendschutz

Jugendschutz ist nichts Statisches. Er unterliegt einem ständigen Wandel, bedingt durch die sich verändernde gesellschaftliche Situation und den Zeitgeist. In seinen Anfängen sah man es als Hauptaufgabe des Jugendschutzes an, die nachwachsende Generation vor möglichen Gefahren zu bewahren, zu behüten, abzuschirmen.
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Informationen zum Kindesunterhalt

Die Lebensstellung und damit auch der Unterhalt von Kindern wird grundsätzlich von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Elternteils abgeleitet, der barunterhaltspflichtig ist. Barunterhalt muss ein Elternteil dann leisten, wenn er nicht zusammen mit seinem Kind oder seinen Kindern in einer Haushaltsgemeinschaft lebt. Der Elternteil, der das Kind in seiner Obhut hat, leistet den Betreuungsunterhalt. Ist das Kind volljährig, leisten beide Elternteile unabhängig vom Aufenthalt Barunterhalt.
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Informationen aus dem Netz

Hier finden Sie eine Liste mit Links zu wichtigen externen Kinder- und Jugendseiten.
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generiert am 23.05.2013 16:18:29 ­