Sie sind hier:» Home» LANDRATSAMT ONLINE» Wahlen» Europa
EUROPAWAHLEN
Die Mitglieder des Europäischen Parlamtes werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt (§ 1 Abs. 1 Europawahlgesetz - EuWG). » mehr
Link zu contentXXL
©Landratsamt Roth 2010
generiert am 10.09.2010 13:50:07 ­