EUROPAWAHLEN
Die Mitglieder des Europäischen Parlamtes werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt (§ 1 Abs. 1 Europawahlgesetz - EuWG). » mehr
Link zu contentXXL
©Landratsamt Roth 2013
generiert am 20.06.2013 05:38:40 ­