Das Faltblatt wurde dieser Tage von der Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Gleichstellungsstellen und dem Bayerischen Justizministerium veröffentlicht.
In Bayern geben sich jährlich rund 60 000 Paare standesamtlich das Ja-Wort. Ein Schritt, der auch rechtlich einschneidende Konsequenzen mit sich bringt. „Man beschwört keine schlechten Zeiten herauf, nur weil man sich damit beschäftigt, wenn es einem gut geht. Vielmehr ist es ein Vorteil, wenn die Paare für mögliche schwierige Situationen vorsorgen. Sie können auf diese Weise schon im Vorfeld vernünftig und überlegt dafür sorgen, dass eventuelle Probleme gar nicht erst entstehen können“, so Claudia Gäbelein-Stadler.
Sinnvoll ist es beispielsweise, in einem Ehevertrag festzulegen, wie Familien- und Haushaltsaufgaben verteilt sein sollen, wo die Verantwortlichkeiten bei Unfall oder Krankheit liegen oder wie die finanzielle Absicherung aussieht.
Weitreichende Konsequenzen
Fragen, mit denen man sich nur ungern – erst Recht nicht angesichts eines Hochzeitstermins – auseinandersetzen möchte. „Aber es lohnt sich, nachdem die Eheschließung ein Schritt im Leben mit weitreichenden Konsequenzen ist“, betont Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk in dem Vorwort zur hilfreichen Broschüre „Eherecht und Ehevertrag“.
„Absprachen untereinander sind wichtig. Aber noch besser ist es, diese Absprachen auch in einem notariellen Vertrag festzuhalten“, erklärt die Rother Gleichstellungsbeauftragte. Nicht nur wegen der gesetzlichen Verbindlichkeit. „So ein Vertrag hat den Vorteil, dass über die gesetzlichen Regelungen hinaus die individuellen Überlegungen und Bedürfnisse der Partner berücksichtigt werden. Das bedeutet Sicherheit - auch im Falle von Trennung und/oder Scheidung“, verweist Claudia Gäbelein-Stadler auf den Vorteil dieses nüchternen, juristischen Aktes.
Information:
Die Broschüre „Eherecht und Ehevertrag“ gibt eine grundlegende Orientierung über eherechtliche Fragen. Sie ist ab sofort in allen Rathäusern des Landkreises kostenlos erhältlich. Ebenso bei der Gleichstellungsbeauftragten im Landratsamt, Claudia Gäbelein-Stadler, Telefon (09171) 81343; E-Mail: gleichstellung@landratsamt-roth.de. Die Broschüre steht auch » hier zum kostenlosen Herunterladen bereit.
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