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Veröffentlicht am 01.02.2010

Zuschüsse zur Jugendsportförderung, zum Bau von Jugendeinrichtungen und zur Förderung der Denkmalpflege


Der Landkreis Roth gewährt Zuschüsse für den Neubau bzw. die Generalinstandsetzung von Sport- und Übungsstätten, sowie örtlichen und überörtlichen Jugendeinrichtungen. Der Landkreis verfolgt mit der Förderung insbesondere die Unterstützung der allgemeinen gesellschaftlichen Bedeutung des Sports und der Jugendarbeit. Förderhöhe und die allgemeinen Fördervoraussetzungen sind den Richtlinien zu entnehmen.

Weiterhin werden denkmalpflegerische Erhaltungsmaßnahmen unterstützt. Die Förderung beträgt 5 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes, wenn das Objekt in der Denkmalliste enthalten ist und für den Landkreis Roth überörtliche Bedeutung hat.

Die Zuschussanträge sind bei der Kreisfinanzverwaltung des Landratsamtes, Frau Ina Kaiser (Tel. 09171/81-338; ina.kaiser@landratsamt-roth.de), einzureichen.

Nähere Informationen und Formulare erhalten Sie:

1. auf den Sportseiten des Landkreises
2. auf den Seiten des Kreisjugendamtes
3. auf den Seiten der Denkmalpflege



Weitere Informationen und Material zum Thema finden Sie auf der rechten Navigationsleiste.


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generiert am 11.03.2010 09:51:31 ­