
Wer ist berechtigt, eine Sperrmüllabfuhr zu beantragen?
Eigentümer bzw. Mieter von Grundstücken, die an die Restmüllabfuhr des
Landkreises Roth angeschlossen sind.
Wie funktioniert die Sperrmüllentsorgung?
Kostenlose Abholung (zweimal im Jahr) durch die Fa. Hofmann nach
telefonischer Anforderung, Tel. 09171/84799 unter Angabe der einzelnen Gegenstände und Menge.
oder:
Kostenlose Anlieferung an den Recyclinghöfen Georgensgmünd, Pyras (Umladestation) oder Wendelstein (Wilhelm-Maisel-Str.) möglich.
Das ist Sperrmüll:
- Holziger Sperrmüll,
z. B. Möbel aller Art, Bettgestelle
- Metallischer Sperrmüll,
z. B. Herde, Öfen, Fahrräder
- Kühlgeräte, Kühlschränke
- Elektronik-/Elektrosperrmüll,
z. B. Computer, Radio- und Fernsehgeräte, Staubsauger, Waschmaschinen
- Restsperrmüll,
z.B. Lampenschirme, Matratzen
Das ist kein Sperrmüll:
- Tapetenreste
> Umladestation Pyras (ohne Mengenbegrenzung), Kleinmengen (max. 240 Liter) an den Recyclinghöfen Georgensgmünd und Wendelstein
- Fußbodenbeläge aus Holz, PVC,
> Umladestation Pyras (ohne Mengenbegrenzung), Kleinmengen (max. 240 Liter) an den Recyclinghöfen Georgensgmünd und Wendelstein
- Teppichböden
> Umladestation Pyras (ohne Mengenbegrenzung), Kleinmengen (max. 240 Liter) an den Recyclinghöfen Georgensgmünd und Wendelstein
- Waschbecken, WC, Keramikteile
> Bauschuttdeponien
- Badewannen, Heizkörper, Rohre, Dachrinnen, Zäune (Metall)
> Schrotthändler
- Fenster, Türen (auch mit Glas)
> Verwerterbetriebe
- Nachtspeicheröfen (asbesthaltig)
> Entsorgerfirma
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