Je schöner und heißer das Sommerwetter, desto mehr lockt der Ausflug zum nächsten Badesee. Doch wer stellt sicher, dass unsere Badeseen auch gesundheitlich unbedenklich sind? Wie oft wird die Wasserqualität der Badegewässer untersucht, wer ist dafür zuständig und wer informiert die Bevölkerung?
Ein Schwimmer schluckt durchschnittlich rund 50 ml und ein Nichtschwimmer rund 30 ml Wasser; Kinder beim Herumtollen und auch nicht so ganz perfekte Surfer nehmen leicht ca. das Zehnfache und mehr auf. Bei diesen Mengen muß gewährleistet werden, dass keine Erkrankungsgefahr mit der Aufnahme besteht.
Die überwiegende Mehrzahl natürlicher Seen, Baggerseen und Weiher eignen sich aus seuchenhygienischer Sicht zum Baden. Naturfreibadegewässer grenzen oftmals an landwirtschaftlich genutzte Flächen, von denen Trübstoffe, Mikroorganismen und chemische Stoffe abgeschwemmt werden. Einige dieser Stoffe dienen als Nährstoffe für Algen und führen sowohl zu deren unerwünschter Massenentwicklung und zu übermäßigem Wuchs von Wasserpflanzen. In vielen Fällen trübt dies nicht nur das Wasser, sondern kann auch Badende belästigen oder gar behindern. Grenzwertüberschreitungen sind hier neben belasteten Zuflüssen und dem Badebetrieb selbst vor allem auf Wasservögel-Ansammlungen zurückzuführen. Die durchschnittliche tägliche Fäkalienmenge beim Menschen beträgt rund 150 g und enthält je Gramm 13 x 106 Fäkalcoliforme und 3 x 106 Fäkalstreptokokken. Von einer Ente werden täglich rund 336 g mit 33 x 106 Fäkalcoliformen und 54 x 106 Fäkalstreptokokken je Gramm ausgeschieden. Somit entspricht die Bakterienanzahl von Entenfäkalien der von sechs Menschen. Rein rechnerisch könnten – sofern die ganze Fäkalienmenge ins Wasser gelangt – 550 m3 Wasser mit einer Entenkotmenge grenzwertig belastet werden. G
erade kleinere Badeseen können die vielen Wasservögel im Rahmen der Selbstreinigung nicht mehr verkraften. Ursachen für die "unnatürlichen" Ansammlungen sind im unvernünftigen Füttern zu sehen, sowie darin, dass die Tiere in Badegebieten nicht bejagt werden können.
An die Wasserqualität in Seen, die zum Baden genutzt werden, sind Mindestanforderungen zu stellen, damit die gesundheitlichen Risiken für die Erholungssuchenden minimiert werden können. 1975 wurde hierzu die EG-Richtlinie "Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über die Qualität der Badegewässer" (76/160/EWG). Diese EG-Richtlinie gibt Leitwerte (G = guide) und Grenzwerte (I = imperativ) vor. Die Richtlinie legt fest, auf welche Keime, mit welcher Methode und in welchem zeitlichen Rahmen bzw. unter welchen Bedingungen die Gewässer untersucht werden sollen und bei welchen Grenzwerten Maßnahmen einzuleiten sind. Dabei werden die Gewässer regelmäßig alle vierzehn Tage auf sogenannte Indikatorkeime hin untersucht. Bei den Indikatorkeimen handelt es sich um gesamtcoliforme (GC, Leitkeime für unspezifische Gewässer-belastung) und fäkalcoliforme (FC, Darmbakterien, die von Warmblütlern ausgeschieden werden) Bakterien. Regelmäßig wird daneben die Färbung, Sichttiefe, Phenole, Teer-Rückstände und schwimmende Gegenstände beobachtet. Neben diesen Untersuchungen bzw. Beobachtungen sollen die Badegewässer auf Streptokokken, Salmonellen, Darmviren, pH-Wert, Mineralöle, Ammoniak, Pestizide, Schwermetalle, Nitrate und Phosphate und weitere Parameter untersucht werden, jedoch nur, wenn die Analysen oder andere Umstände auf ein mögliches Vorhandensein dieser Stoffe oder auf eine Verschlechterung der Badewasserqualität schließen lassen. Die Leitwerte betragen für die Indikatorkeime Gesamtcoliforme 500 KE/100 ml und Fäkalcoliforme 100 KE/100 ml. Die Grenzwerte, bei denen geeignete Maßnahmen zur Senkung der Keimzahl eingeleitet werden müssen, sind 10.000 GC/100 ml und 2.000 FC/100 ml. Die Sichttiefe soll mindestens zwei Meter (Leitwert) betragen; der Grenzwert für die Sichttiefe beträgt einen Meter.
Dementsprechend können Gewässer nach seuchenhygienischer Sicht in folgende Kategorien eingeteilt werden:
Leitwerte eingehalten: Baden unbedenklich
Leitwerte überschritten - Grenzwerte eingehalten: Baden noch möglich
Grenzwerte überschritten: Baden nicht mehr möglich
Bei Überschreitung der Leitwerte kann der Badebetrieb eingeschränkt oder, bei Überschreitung der Grenzwerte, das betroffene Badegebiet gesperrt werden.
Die Naturfreibadegewässer Rothsee, Igelbachvorsperre, Jägersee, Abenberger Weiher und Wallesauer Weiher im Landkreis Roth werden vom Gesundheitsamt in der Badesaison von Mai bis September mindestens alle zwei Wochen überwacht. Die Überprüfung umfaßt den augenfälligen Zustand, wobei auf die Wasserverfärbung, auf Geruch und Oberflächenfilmbildung durch Tenside, Phenolgeruch, Teerrückstände, Treibholz und sonstige Abfälle geachtet wird und die Sichttiefe bestimmt wird. Die entnommenen Wasserproben werden zur Untersuchung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gesandt.Die Auswertung, der in den letzten Jahren von uns durchgeführten Analysen zeigt eine deutliche Verbesserung der Gesamtsituation. Die überprüften Badegewässer haben eine gute Wasserqualität.
Deshalb ist auch künftig eine eingehende Besichtigung und Bewertung der Verhältnisse vor Ort neben einer regelmäßigen mikrobiologischen Überwachung notwendig, um lästige oder sogar gefährliche Erkrankungen der Erholungssuchenden vermeiden zu helfen. Die vom Gesundheitsamt Roth durchgeführten Wasseruntersuchungen zeigen frühzeitig solche negativen Entwicklungen auf, so dass eine kontinuierliche und kompetente Gewässerüberwachung als Frühwarnsystem dient.